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Fahrgastrechte auf der Fähre – EU-Verordnung 1177/2010

AUF UND DAVON Redaktion · 18.02.2026 · 6 min

Fahrgastrechte auf der Fähre – EU-Verordnung 1177/2010

Welche Ansprüche haben Sie bei Verspätung, Ausfall oder Überbuchung? Wir erklären die EU-Fahrgastrechte für den Seeverkehr.

Wann besteht ein Anspruch?

Bei Verspätungen ab 90 Minuten und Annullierungen haben Fahrgäste auf EU-Fährverbindungen Anspruch auf Erstattung von 25 % bis 50 % des Ticketpreises sowie Verpflegung und ggf. Übernachtung.

Außergewöhnliche Umstände

Voraussetzung ist, dass die Reederei verantwortlich ist – höhere Gewalt wie Sturm und Streik Dritter sind ausgenommen.

So setzen Sie Ihre Rechte durch

Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – sprechen Sie uns einfach an.