Welche Ansprüche haben Sie bei Verspätung, Ausfall oder Überbuchung? Wir erklären die EU-Fahrgastrechte für den Seeverkehr.
Wann besteht ein Anspruch?
Bei Verspätungen ab 90 Minuten und Annullierungen haben Fahrgäste auf EU-Fährverbindungen Anspruch auf Erstattung von 25 % bis 50 % des Ticketpreises sowie Verpflegung und ggf. Übernachtung.
Außergewöhnliche Umstände
Voraussetzung ist, dass die Reederei verantwortlich ist – höhere Gewalt wie Sturm und Streik Dritter sind ausgenommen.
So setzen Sie Ihre Rechte durch
Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – sprechen Sie uns einfach an.



