Welche Ansprüche haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 – und wie setzen Sie sie durch?
Wann besteht ein Anspruch?
Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung haben Passagiere von Linienflügen aus oder in die EU Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 €.
Ausnahmen & außergewöhnliche Umstände
Voraussetzung: Die Airline ist verantwortlich – außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks Dritter zählen nicht.
Betreuungsleistungen
Zusätzlich gilt die Betreuungsleistung: Verpflegung, ggf. Hotel, Transfer. Wir helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.



