linienflug.com
← Zurück zum BlogRecht

Fluggastrechte bei Verspätung & Annullierung

AUF UND DAVON Redaktion · 18.02.2026 · 6 min

Fluggastrechte bei Verspätung & Annullierung

Welche Ansprüche haben Sie nach EU-Verordnung 261/2004 – und wie setzen Sie sie durch?

Wann besteht ein Anspruch?

Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung haben Passagiere von Linienflügen aus oder in die EU Anspruch auf Ausgleichszahlungen zwischen 250 € und 600 €.

Ausnahmen & außergewöhnliche Umstände

Voraussetzung: Die Airline ist verantwortlich – außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Streiks Dritter zählen nicht.

Betreuungsleistungen

Zusätzlich gilt die Betreuungsleistung: Verpflegung, ggf. Hotel, Transfer. Wir helfen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.